Meine Praxis
Craniosacrale OsteopathieCraniomandibuläre DysfunktionParietale OsteopathieSäuglings- und KinderosteopathieViszerale Osteopathie
The Power that made the body heals the body
BJ Palmer
Herzlich Willkommen
Ich freue mich über Ihr Interesse an meinen Leistungen und Behandlungsmethoden der Osteopathie und Kinder-Osteopathie.
Die Praxis befindet sich zentral in Bad Oeynhausen, Bahnhofstrasse 11.
Die Praxis ist barrierefrei über eine Rampe zugänglich.
Meine Räumlichkeiten bieten Ihnen eine angenehme und private Atmosphäre, abgestimmt auf die osteopathische Behandlung.
Auch für die kleinen Patienten ist gesorgt – es stehen Spielzeug und Bilderbücher bereit.
Zur Praxis gehören 2 Parkplätze direkt neben dem Gebäude, zudem befinden sich weitere Parkmöglichkeiten/Tiefgarage in unmittelbarer Nähe.
Ich führe eine Bestellpraxis
Das bedeutet für Sie als Patient, dass Sie zu einem Festtermin einbestellt werden, ohne lange Wartezeiten durch „Termin-Stau“.
Sollten Sie mich ohne Termin in der Praxis aufsuchen wollen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich während des laufenden Praxisbetriebs eventuell in einer Behandlung bin.
Bei Terminanfragen oder sonstigen Anliegen rufen Sie mich an und sprechen auf den Anrufbeantworter, oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Behandlungskosten und Erstattung durch Krankenkassen
Ich bin staatlich geprüfte Physiotherapeutin und habe eine fünfjährige Osteopathie-Ausbildung mit über 1.350 Stunden und geprüften Abschluss, den Master of Science in Osteopathie und die uneingeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis. Zudem bin ich registriertes Mitglied im Berufsverband Verband der Osteopathen Deutschland (VOD).
Ich erfülle alle Voraussetzungen für die anteilige bzw. volle Kostenübernahme durch Krankenkassen.
Ich nehme mir viel Zeit für ihr individuelles Anliegen, somit planen Sie bitte als Erwachsener 50-60min für eine osteopathische Behandlung ein. Kürzere Therapieeinheiten von ca. 30min sind bei Folgebehandlungen je nach Indikation ebenfalls möglich. Für die Behandlung von Babys und Kindern (bis 14 Jahre) setze ich ca. 30-45min Behandlungs-Zeit an.
Kostenerstattung durch
gesetzliche Krankenkassen
Für eine Behandlungseinheit von ca. 50-60min werden gesetzlich versicherten Patienten EUR 90,00 berechnet.
Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie bitte zunächst unabhängig von der Erstattung Ihrer individuellen Krankenversicherung unmittelbar nach der Behandlung in der Praxis in bar oder per EC-Karte begleichen.
Mittlerweile beteiligen sich viele gesetzliche Krankenkassen per Satzungsleistung oder Bonusprogrammen bis zu einer gewissen jährlichen Höchstgrenze an osteopathischen Leistungen. Bitte erkundigen Sie sich vor Terminvereinbarung über die Konditionen bei ihrer Krankenkasse. Oft ist hierfür ein Privatrezept, Verordnung oder Empfehlung eines Arztes nötig.
Sie als Patient treten in Vorleistung und reichen danach das Privatrezept des Arztes mit der Rechnung zusammen bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Kostenerstattung bei
Privatversicherten
Bei Privatversicherten orientieren sich die Behandlungskosten je nach Krankheitsbild, Behandlungsaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen und evtl. Materialkosten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Viele private Krankenkassen erstatten Heilpraktiker – Leistungen anteilig, oder auch vollumfänglich.
Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um Rahmenbedingungen und den Umfang der Erstattung abzuklären.
Die Behandlungskosten sind grundsätzlich unabhängig von der Erstattung ihrer Krankenversicherung zu entrichten.
Termine
Terminvergabe
Die Terminvergabe erfolgt nach individueller Absprache mit Ihnen.
Terminabsagen
Ich verplane meine Zeit ausschließlich für Sie mit fest vereinbarten Behandlungszeiten, und vergebe keine Termine auf Verdacht doppelt. Sollten Sie einen angemeldeten Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie mich bitte bis spätestens 24 Stunden vorher als Nachricht auf meinem Anrufbeantworter oder per E-Mail.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die ich kurzfristig nicht anderweitig vergeben konnte, Ihnen privat in Rechnung stelle (§ 615 BGB). Ich bitte daher um Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis!
Vielen Dank!
Aktuelles
Eine unverbindliche Übersicht über Kostenübernahmeregelungen verschiedener Krankenkassen finden Sie auf dem Online-Portal: